Registrierkassenpflicht Deutschland

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In Deutschland gibt es bis dato keine Registrierkassenpflicht.

Wird allerdings eine Registrierkasse eingesetzt, so gelten folgende Bestimmungen. Über die Links erhalten Sie Informationen, wie diese in Kiribati.Cash umgesetzt sind.

Ab 1.1.2017

Wird allerdings eine Registrierkasse eingesetzt, muss diese den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen. Ordnungsmäßig sind laut GoBD Aufzeichnungen, wenn die Geschäftsvorfälle vollständig, nachvollziehbar, richtig, zeitgerecht und geordnet in ihrer Auswirkung erfasst und anschließend gebucht bzw. verarbeitet sind.

Für das Finanzamt muss die Registrierkasse, die Journaldaten, wie Umsatz, Menge, Preise etc., die Historie der Artikel, Warengruppen und Preise, die Bedienungs- und Programmieranleitung sowie ein Protokoll über Einsatzorte und Einsatzzeiten.

Über die Registrierkasse muss einen täglicher Z-Bericht erstellt werden, mit Tagessumme, Stornobuchungen, Retouren und Entnahmen. Zudem Informationen über Zahlungsarten wie Bar, EC- bzw. Kreditkarten. Der Z-Bericht muus den Name der Firma/Einrichtung, Datum sowie Uhrzeit des Ausdrucks, Brutto-Tageseinnahmen getrennt nach verschiedenen Steuersätzen, eine Laufende automatische Nummerierung, sowieStornierungen und Löschhinweise.

Die elektronisch erstellten Daten müssen während der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht jederzeit verfübar, lesbar und maschinell auswert bar sein. Jede Änderung muss nachvollziehbar sein, Belege und Stornos nicht gelöscht werden.


Ab 1.1.2020

In Deutschland sollen elektronische Registrierkassen ab 2020 über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat die Bundesregierung im Juli 2016 in einem neuen Gesetzesentwurf entschieden. Kiribati.Cash wird zeitnah mit einer solchen Sicherheitseinrichtung aufgerüstet.

Links

Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung Bundesministerium

Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung Bundesministerium

Merkblatt zur den Anforderungen an die Buch- und Kassenführung bei Bargeschäften IHK Erfurt