Registrierkassenpflicht Deutschland

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In Deutschland gibt es bis dato keine Registrierkassenpflicht. Wird allerdings eine Registrierkasse eingesetzt, muss diese den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen. Ordnungsmäßig sind laut GoBD Aufzeichnungen, wenn die Geschäftsvorfälle vollständig, nachvollziehbar, richtig, zeitgerecht und geordnet in ihrer Auswirkung erfasst und anschließend gebucht bzw. verarbeitet sind.

Für das Finanzamt muss die Registrierkasse, die Journaldaten (Umsatz, Menge, Preise, …), die Historie der Artikel, Warengruppen und Preise, die Bedienungs- und Programmieranleitung sowie ein Protokoll über Einsatzorte und Einsatzzeiten.

Über Registrierkasse muss einen täglicher Z-Bericht erstellt werden, mit Tagessumme, Stornobuchungen, Retouren und Entnahmen. Zudem Informationen über Zahlungsarten wir Bar, EC- bzw. Kreditkarten. Der Z-Bericht muus den Name der Firma/Einrichtung, Datum sowie Uhrzeit des Ausdrucks, Brutto-Tageseinnahmen getrennt nach verschiedenen Steuersätzen, eine Laufende automatische Nummerierung, sowieStornierungen und Löschhinweise.